Der Thurgauer Fiskus nimmt Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer von allen Seiten in die Zange. Wer eine Liegenschaft besitzt, zahlt dafür mit Eigenmietwertbesteuerung, Vermögenssteuer und Liegenschaftensteuer jahraus jahrein dreifach Steuern. Und wer seine Liegenschaft verkauft, zahlt auch dafür dreifach Steuern: Grundstückgewinnsteuer, Handänderungssteuer – und die als Grundbuchgebühr getarnte Gemengesteuer.
Kostendeckungsgrad beträgt über 300 Prozent
Wäre die Grundbuchgebühr eine Gebühr, dürfte sie niemals so hoch sein, wie sie ist. Gebühren müssen aufgrund des Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzips in einem vernünftigen Verhältnis zum Wert der staatlichen Leistung stehen, und ihr Gesamtertrag darf die Gesamtkosten nicht übersteigen. Seit 1996 sind Grundbuchgebühren rechtlich aber keine Gebühren mehr, sondern verkappte Steuern. Ein Griff in die juristische Trickkiste machte es möglich. Kein Wunder, liegt ihr Kostendeckungsgrad heute bei über 300 Prozent und die Einnahmen bei 27 Millionen (Mio.) Franken.
Wer das bezahlt, ist klar: die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer. Sie erbringen seit 1996 ein eigentliches Sonderopfer, um den Staatshaushalt zu sanieren. Das ist heute nicht mehr gerechtfertigt: Der Kanton verfügt über ein Nettovermögen von 671 Mio. Franken und erzielte auch letztes Jahr trotz düsteren Prognosen einen stolzen Gewinn von 81 Mio. Franken.
Deutliche Zustimmung im Grossen Rat
Mit der Motion «Überhöhte Staatsgebühren jetzt reduzieren!», die ich zusammen mit Vico Zahnd im Grossen Rat eingereicht habe, soll das geändert werden. Auf die vollständige Abschaffung haben wir aus Gründen der politischen Realisierbarkeit verzichtet und nur die Reduktion auf einen Kostendeckungsgrad von 120 Prozent gefordert. Der Grosse Rat stimmte mit 73:34 Stimmen zu. Ein Grund zur Freude und ein starkes Zeichen gegen die übermässige Mehrfachbelastung der Hauseigentümer!
Autor Pascal Schmid ist Kantonsrat für die SVP, Vizepräsident des HEV Thurgau und Präsident des HEV Region Weinfelden.